Freie
Bildung - gegen Studiengebühren
Keine bundeseinheitliche
Gesetzgebung
Bildungspolitik liegt im übertragenden Wirkungskreis der
Länder. Demnach trifft jedes Bundesland eigene gesetzliche
Regelungen im Umgang mit den Studiengebühren. Während
teils überhaupt keine Gebühren erhoben werden,
müssen woanders nur für höhere Semester
gezahlt werden. Wiederum gilt es in einem anderen Bundesland, dass man
ab dem ersten Semester zahlungspflichtig ist. Auch ist es
möglich, dass die Hochschulen selbst über die
Höhe der Gebühr entscheiden können. Das
bedeutet, dass dort an jeder Universität oder Fachhochschule
unterschiedliche Gebühren zu entrichten sind. Dies kann zu
einer Fluktuationen der Studierenden führen, was weder
für sie noch den Hochschulen vorteilhaft ist.
Die Mehrheit der Studenten ist gegen Studiengebühren
Studierende fürchten eine finanzielle Mehrbelastung durch
Studiengebühren. Besonders die aus sozial schwachen Familien
plagt die Problematik des Aufbringens dieser hohen Summen. Wenn man
bereits einen BaföG Anspruch hat und davon zusätzlich
bis zu 1000 Euro im Jahr absparen muss, erwägen einige gar
kein Studium erst aufzunehmen, da die finanziellen Mittel und die hohen
Abgaben nicht zu überwältigen wären. Zudem
kommen noch die teilweise enormen Mietpreise.
Desweiteren wird kritisiert, dass man mit Hilfe der
Studiengebühren die angeschlagenen Haushalte der
Länder und Kommunen stopfen würde und man geschickt
die Zweckbindung umgehen würde. Man würde also keine
verbesserte Lernkonditionen vorfinden, sondern bezahle für das
gleiche, wofür die Vorgängerabsolventen nichts
bezahlen mussten.