Freie
Bildung - gegen Studiengebühren
Hamburg
Erstmals wurden im Sommersemester 2004 500 Euro
Studiengebühren für diejenigen erhoben, die nicht in
Hamburg oder den umliegenden Landkreisen wohnen oder die
Regelstudienzeit deutlich überschritten haben. Die
Einführung eines allgemeinen Studienbeitrages für
alle eingeschriebenen Studenten war für das 2006 geplant, die
tatsächliche Einführung erfolgte jedoch erst zum
Sommersemester 2007. Eine Änderung erfolge im April 2008, als
ein neues Studienbeitragsmodell ab dem Wintersemester 2008/09
eingeführt wurde. Demnach zahlen die Studenten in Zukunft nur
noch 375 Euro pro Semester, aber erst nach Ende der Lehre und bei einem
Jahresgehalt ab 30.000 Euro.
Hessen
Hessen führte 2003 eine Studiengebühr von 50 Euro
ein, die als eine Art Verwaltungsgebühr dienen sollte und von
der Hochschule direkt an das Land geleitet wurde. 2006 verabschiedete
der Landtag eine allgemeine Studiengebühr von 500 Euro pro
Seemester für das Erststudium. Für Dissertationen und
Promotionsstudiengänge konnte die Hochschule bis zu 1500 Euro
verlangen. Dies führte zu erheblichen Protesten im Lande, weil
in der Hessischen Landesverfassung im Artikel 59 steht: „In
allen öffentlichen Grund-, Mittel- und Hochschulen ist der
Unterricht unentgeltlich.[...] Es kann anordnen, daß ein
angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des
Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen
es gestattet.“ Zwar waren Schulgelder legitim, aber die
soziale Situation der Studenten und deren Eltern wurden nicht im
Einzelfall überprüft, sondern es folgte die generelle
Einführung. Die Proteste setzten sich fort und gingen bis hin
zu Straßenumzügen und Schienenbesetzungen. Ein neues
Gesetz, das die entscheidende Regelung enthielt, wurde am 17. Juni 2008
vom Landtag beschlossen, so dass sowohl Langzeit- als auch allgemeine
Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2008/2009 entfallen.
Andere Bundesländer
Besonders in den neuen Bundesländern entschied man sich
häufig gegen eine Studiengebühr. In
Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gibt es gar keine
Gebühren dieser Art. In Sachsen-Anhalt und Sachsen werden
für das Zweitstudium Beträge gefordert. Auch
Brandenburg blieb ein Land mit kostenlosem Studium.