Freie Bildung - gegen Studiengebühren

Hamburg

Erstmals wurden im Sommersemester 2004 500 Euro Studiengebühren für diejenigen erhoben, die nicht in Hamburg oder den umliegenden Landkreisen wohnen oder die Regelstudienzeit deutlich überschritten haben. Die Einführung eines allgemeinen Studienbeitrages für alle eingeschriebenen Studenten war für das 2006 geplant, die tatsächliche Einführung erfolgte jedoch erst zum Sommersemester 2007. Eine Änderung erfolge im April 2008, als ein neues Studienbeitragsmodell ab dem Wintersemester 2008/09 eingeführt wurde. Demnach zahlen die Studenten in Zukunft nur noch 375 Euro pro Semester, aber erst nach Ende der Lehre und bei einem Jahresgehalt ab 30.000 Euro.


Hessen

Hessen führte 2003 eine Studiengebühr von 50 Euro ein, die als eine Art Verwaltungsgebühr dienen sollte und von der Hochschule direkt an das Land geleitet wurde. 2006 verabschiedete der Landtag eine allgemeine Studiengebühr von 500 Euro pro Seemester für das Erststudium. Für Dissertationen und Promotionsstudiengänge konnte die Hochschule bis zu 1500 Euro verlangen. Dies führte zu erheblichen Protesten im Lande, weil in der Hessischen Landesverfassung im Artikel 59 steht: „In allen öffentlichen Grund-, Mittel- und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich.[...] Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.“ Zwar waren Schulgelder legitim, aber die soziale Situation der Studenten und deren Eltern wurden nicht im Einzelfall überprüft, sondern es folgte die generelle Einführung. Die Proteste setzten sich fort und gingen bis hin zu Straßenumzügen und Schienenbesetzungen. Ein neues Gesetz, das die entscheidende Regelung enthielt, wurde am 17. Juni 2008 vom Landtag beschlossen, so dass sowohl Langzeit- als auch allgemeine Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2008/2009 entfallen.


Andere Bundesländer

Besonders in den neuen Bundesländern entschied man sich häufig gegen eine Studiengebühr. In Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gibt es gar keine Gebühren dieser Art. In Sachsen-Anhalt und Sachsen werden für das Zweitstudium Beträge gefordert. Auch Brandenburg blieb ein Land mit kostenlosem Studium.

Soziale Ungerechtigkeit

Nicht mehr die Qualifikation, sondern der familiäre Hintergrund entscheidet über die Ausbildung.

Kinder reicher Eltern können es sich leisten zu studieren; Absolventen aus finanziell schlechter gestellten Elternhäusern häufiger nicht. Somit würde sich die Arm-Reich-Schere weiter öffnen. Die Sozialstruktur bestehe dann aus der Elite und der sozial schwachen Schicht.
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