Freie Bildung - gegen Studiengebühren

Der Begriff Studiengebühr für ein Studium definiert sich folgendermaßen: Der Student zahlt Geldleistung für eine in Anspruch genommene Fremdleistung. Im Gegensatz dazu stehen die Studienbeiträge meist nicht an eine tatsächliche Zweckbindung, sondern eröffnen den Zahlungspflichtigen die tatsächliche Möglichkeit der Nutzung der Hochschule mit ihren Gebäuden, Materialien und Lehrkörpern. Mit dem Studienbeitrag beteiligen sich Studenten an den Kosten ihres eigenen Studiums, die der jeweiligen Hochschule in der Zeit der Ausbildung entstehen. Zudem ist das Ziel, dass die Regelstudienzeit nur geringfügig überzogen wird und somit die Plätze nicht dauerhaft fremdbesetzt sind. Das würde auch zu einer Senkung des „Numerus clausus“ führen, da eine stärkere Fluktuation entstehen würde.

Die Einführung der Studiengebühren in Deutschland sorgte für viel Aufregung bei den Studenten, wie auch in den betroffenen Familien. Es löste sich eine Welle der Empörung und die Frage der sozialen Gerechtigkeit wurde laut. Schließlich war man es nicht gewohnt, dass man für die eigene Bildung so viel Geld bezahlen muss. Historisch betrachtet gab es einen kostenlosen Hochschulzugang auch vor Einführung dieser Studiengebühren nicht. An jeder Hochschule gibt es einen sogenannten Semesterbeitrag, der einen Teil der Ausgaben für den Studenten decken soll. Dazu zählen auch das Semesterticket und die Beiträge für die jeweiligen Fachschaftsräte. Die eingeführten Studiengebühren sind vom Semesterbeitrag strickt zu trennen und werden gesondert erhoben. Studiengebühren sind Finanzmittel, die Studierende direkt an die Universität bzw. Fachhochschule zahlen, sie unterliegen jedoch nur in wenigen Bundesländern einer Zweckbindung. Diese Gebühren stellen natürlich eine enorme finanzielle Belastung für die Studierenden dar, sodass oft der letzte Ausweg bzw. eine kleine Hilfe ein Girokonto Vergleich ist, um wenigsten dadurch noch ein wenig Geld zu sparen. Bayern nutzt diese Zusatzeinnahmen ausschließlich zur Verbesserung der gewählten Lehre und deren benötigte Lehrmittel. Zudem führen sie zur Verbesserung der allgemeinen Studienbedingungen.

Der auch von Deutschland unterzeichnete Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR), fordert dass „der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß“ (Artikel 13.2.c). Das kulturelle Menschenrecht auf Bildung soll somit gewährleistet und gesichert werden.

Bei dem Beruf des Gebäudereinigers handelt es sich um einen in Deutschland anerkannten Ausbildungsberuf. Das Handwerk des Gebäudereinigers in Berlin, wie wir es in der heutigen Form kennen, ist erst mit Beginn der Industrialisierung, im 19. Jahrhundert, entstanden. Seit 1934 ist dieser Handwerksberuf staatlich anerkannt. Die heutige Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre. Nach der Gesellenprüfung ist, auch heutzutage noch, das Erlangen des Meisterbriefes, in diesem handwerklich anerkannten Beruf, ein sehr beliebtes Ziel. Die Ausbildung zum Meister stellt die klassische Form der Weiterqualifizierung dar. Anschließend kann man sich in verschiedene Richtungen natürlich weiterbilden, z. B.:
zum Bachelor, Studienrichtung Lebensmittel und Ernährung, Bachelor, Studienrichtung Hygiene, Facility Management Bachelor, Master Facility, Design und Management,
Generalservice Manager/in. In der Ausbildung werden den Auszubildenden Kenntnisse zu folgenden Themen vermittelt:

Umweltschutz, Chemie, Materialkunde, Grundreinigung von Beschichtungen und Bodenbelägen, das Bedienen von Reinigungsmaschinen, Teppichshamponierung, Glasreinigung, Fassadenreinigung, Unterhaltsreinigung, Verkehrsmittelreinigung, vorbeugende Schädlingsbekämpfung, Desinfektionsmaßnahmen sowie Zwischenreinigungsverfahren. Eine Gebäudereinigung Berlin bietet oft als Dienstleistung auch noch zusätzlich folgende Services an:

den Winterdienst, die Gartenpflege, Hol- und Bringdienste, den Hausmeisterservice
und, in einigen Fällen auch die Aufzugskabinenrettung.

Allerdings gehören diese Tätigkeiten nicht unbedingt zu den traditionellen Aufgaben des Gebäudereinigers.
Im Jahre 2007 beschloss der Deutsche Bundestag, dass die Gebäudereiniger Anspruch auf einen tariflichen Mindestlohn haben. Allerdings gibt es auch hier Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland.

In der heutigen Zeit greifen Krankenhäuser oder Verwaltungen usw. gern auf die Dienste einer Gebäudereinigungsfirma zurück. Dies ist für die oben genannten Unternehmen günstiger, als selbst Reinigungskräfte einzustellen. Lohnkosten, Personalsuche sowie die Suche nach Urlaubsvertretungen, entfallen. Auch müssen sich die Unternehmen nicht um die Wartung oder Anschaffung von Reinigungsmaschinen kümmern. Ein wesentlicher Faktor zur Kostenersparnis stellt hier auch die Schulung zum Umgang mit diesen Geräten sowie die Einarbeitungszeit der betriebseigenen Reinigungskräfte, dar. Ein weiterer Vorteil bei der Hinzuziehung von Reinigungsfirmen ist die Tatsache, dass die Unternehmen immer kompetente Ansprechpartner haben, wenn es um Reinigungsfragen, Desinfizierungsfragen, oder um die Bekämpfung von Schädlingen geht.
Aber, wo es Vorteile gibt, findet man natürlich auch Nachteile. So beklagen beispielsweise auch einige Beschäftigte hin und wieder, dass man sich nicht an eine bestimmte Person wenden kann, wenn an manchen Orten vielleicht zu oberflächlich geputzt wurde. In vielen Fällen kommen die Beschäftigten der Unternehmen gar nicht in Kontakt mit den Beschäftigten der Reinigungsfirmen.
Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig immer mehr Unternehmen auf die Dienstleistungen von Reinigungsfirmen zurückgreifen werden, da die Vorteile eindeutig überwiegen.

Hauskauf ohne Eigenkapital

Der Traum vom Haus in Berlin ist für viele Menschen meist ausgeträumt, bevor sie überhaupt die ersten Häuser angesehen haben. Denn oftmals machen bereits die Banken in einem Vorgespräch klar, was sie von den Plänen halten bzw. blocken eine Finanzierung mit dem Argument ab, dass nicht genügend Eigenkapital für einen Hauskauf vorhanden ist.
Das ist in vielen Fällen tatsächlich der Fall und auch nicht wenige Verbraucherzentralen sind wie die Banken der Ansicht, dass für einen Hauskauf mindestens 15 % an Eigenkapital vorhanden sein sollte. Dabei kann es sich auch durchaus um die so genannte Muskelhypothek handeln, also Eigenleistungen an der zu erwerbenden Immobilie.
Wer allerdings als potenzieller Käufer eine gute Bonität vorweisen kann und dazu noch über das entsprechende Einkommen verfügt, der kann bei seiner Bank auch eine Finanzierung für den Hauskauf ohne Eigenkapital erhalten. Allerdings ist diese so genannte Vollfinanzierung nicht ohne Risiko und selbst wenn die Banken die Kredite bewilligen, muss der Erwerber mitunter damit rechnen, dass ihm zusätzliche Auflagen in Bezug auf die Absicherung der Kredite gemacht werden. So reicht vielen Banken die Immobilie selbst als Sicherheit nicht aus, sondern es muss zumindest eine Risikolebensversicherung in beträchtlicher Höhe abgeschlossen werden, um für den Fall der Fälle die Kredite aus der Versicherungssumme weiter bedienen zu können.
Außerdem erhalten Vollfinanzierer in der Regel die Kredite nicht zu den Top-Konditionen, sondern müssen mit einem Zinsaufschlag rechnen, der seitens der Banken als Risikozuschlag erhoben wird. Hier muss allerdings bei der Anschlussfinanzierung darauf geachtet werden, dass dieser Risikozuschlag wieder herausgenommen wird.
Bei diesen Auflagen ist zusätzlich noch zu beachten, dass ein zeitnaher Verkauf der Immobilie in Berlin mitunter zu finanziellen Problemen führen kann. Sollte nämlich das Haus nicht für den Preis verkauft werden können, wie die Kredite noch valutieren, dann muss die Differenz entweder in die Finanzierung der neuen Immobilie mit einfließen oder auf einem anderen Wege, beispielsweise durch einen sehr teuren Konsumkredit, abgezahlt werden.

Soziale Ungerechtigkeit

Nicht mehr die Qualifikation, sondern der familiäre Hintergrund entscheidet über die Ausbildung.

Kinder reicher Eltern können es sich leisten zu studieren; Absolventen aus finanziell schlechter gestellten Elternhäusern häufiger nicht. Somit würde sich die Arm-Reich-Schere weiter öffnen. Die Sozialstruktur bestehe dann aus der Elite und der sozial schwachen Schicht.
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