Freie Bildung - gegen Studiengebühren

Gebühren in den einzelnen Bundesländern

Baden-Württemberg

Am 15. Dezember 2005 verabschiedete der Landtag, dass das Land Baden-Württemberg zum Sommersemester 2007 allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester für alle Studenten im Land einführen wird. Ausnahmen sind hier bspw. Beurlaubte, Studenten mit Kind unter 14 Jahren oder ausländische Gaststudenten.


Bayern

Ab dem Sommersemester 1999 führte Bayern ein Gebühr von 1000 DM pro Semester für das Zweitstudium ein, ab dem Wintersemester 2005/06 folgte eine Gebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester für Langzeitstudierende. Die Änderung des Hochschulgesetzes zum 1. Januar 2007 ersetzten allgemeinen Studiengebühren, die an Universitäten und Kunsthochschulen zwischen 300 und 500 Euro liegen. Fachhochschulen können einen Betrag zwischen 100 und 500 Euro einfordern. In der Realität zeigt sich, dass die meisten Hochschulen den Höchstsatz von den Studenten einziehen.


Berlin

Die regierenden Parteien schlossen im Koalitionsvertrag das Einführen von Studiengebühren ausdrücklich aus. In Berlin werden Studenten bei der Rückmeldung für das kommende Semester keine Studiengebühren abverlangt, aber Semesterbeiträge in Höhe von 238,99 €. Das ist liegt über den Bundesdurchschnitt, aber beinhaltet sogar die Nutzung des kompletten ÖPNV in Berlin und Fahrten bis Brandenburg mit der DB.


Bremen

Die Bremische Bürgerschaft beschloss am 13. Oktober 2005 nach dem Landeskindermodell das "Studienkonten-Gesetz". Ab dem Wintersemester 2006/2007 gilt dies jeweils für Studenten, die ihren Erstwohnsitz nicht in Bremen haben. Weiterhin für Langzeitstudenten, die ihre Regelstudienzeit überschritten haben. Hierfür wird eine Gebühren in Höhe von 500€ eingenommen. Ausnahmeregelungen sind vorhanden und betreffen unter anderem Studenten mit Kind und BAföG-Empfänger. Das Verwaltungsgericht Bremen entschied schließlich am 16. August 2006, dass die geltende Landeskinderregelung dem verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 I GG widerspricht. Studiengebühren dürfen somit bis zu endgültigen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht erhoben werden.
Soziale Ungerechtigkeit

Nicht mehr die Qualifikation, sondern der familiäre Hintergrund entscheidet über die Ausbildung.

Kinder reicher Eltern können es sich leisten zu studieren; Absolventen aus finanziell schlechter gestellten Elternhäusern häufiger nicht. Somit würde sich die Arm-Reich-Schere weiter öffnen. Die Sozialstruktur bestehe dann aus der Elite und der sozial schwachen Schicht.
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